Die Satzung der Osborne-Friends-Hannover
(bitte nicht zu ernst nehmen..)
- Das Mitglied muss über 18 Jahre alt sein.
- Das Mitglied muss eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
- Das Mitglied muss mindestens einmal ein spanisch sprechendes Land besucht haben.
- Das Mitglied muss treue auf Osborne Veterano schwören.
- Das Mitglied muss mindestens einmal einen Osborne-Veterano-Abend für alle Mitglieder ausrichten.
- Das Mitglied muss die Osborne-Geschichte ehren und waren (wird bei der Aufnahme ausgehändigt).
- Das Mitglied muss mindestens ein Osborne-Glas besitzen.
- Das Mitglied muss stets Osborne Veterano im Haus haben und Allzeit bereit sein, diesen zu genießen.
- Das Mitglied darf in den letzten sechs Monaten nur OSborne Veterano in Anwesenheit der OFH-Mitglieder genossen haben.
- Das Mitglied darf nicht strafrechtlich, im Bezug auf Alkohol, vorbelastet oder verfolgt sein.
- Die Osborne-Friends-Hannover übernehmen keinerlei Verantwortung nach dem genuss von Osborne - bei eventuell auftretenden Schädigungen der inneren Organde, sind keine Ersatzansprüche gegenüber der OFH einzuklagen.
- Bei beschwerden über die OFH, ist unsere Rechtsabteilung in Jerez persönlich aufzusuchen.
- Satzungsänderungen können nur in Anwesenheit von mindestens 75 von 100 vollzogen werden.
- Der erste Vorsitzende ist jährlich zu wählen.
- Alle Rechte sind dem Vorstand der OFH vorbehalten.
Der Vorstand der Osborne-Friends-Hannover