Satzung

Die Satzung der Osborne-Friends-Hannover

(bitte nicht zu ernst nehmen..)


  1. Das Mitglied muss über 18 Jahre alt sein.
  2. Das Mitglied muss eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
  3. Das Mitglied muss mindestens einmal ein spanisch sprechendes Land besucht haben.
  4. Das Mitglied muss treue auf Osborne Veterano schwören.
  5. Das Mitglied muss mindestens einmal einen Osborne-Veterano-Abend für alle Mitglieder ausrichten.
  6. Das Mitglied muss die Osborne-Geschichte ehren und waren (wird bei der Aufnahme ausgehändigt).
  7. Das Mitglied muss mindestens ein Osborne-Glas besitzen.
  8. Das Mitglied muss stets Osborne Veterano im Haus haben und Allzeit bereit sein, diesen zu genießen.
  9. Das Mitglied darf in den letzten sechs Monaten nur OSborne Veterano in Anwesenheit der OFH-Mitglieder genossen haben.
  10. Das Mitglied darf nicht strafrechtlich, im Bezug auf Alkohol, vorbelastet oder verfolgt sein.
  11. Die Osborne-Friends-Hannover übernehmen keinerlei Verantwortung nach dem genuss von Osborne - bei eventuell auftretenden Schädigungen der inneren Organde, sind keine Ersatzansprüche gegenüber der OFH einzuklagen.
  12. Bei beschwerden über die OFH, ist unsere Rechtsabteilung in Jerez persönlich aufzusuchen.
  13. Satzungsänderungen können nur in Anwesenheit von mindestens 75 von 100 vollzogen werden.
  14. Der erste Vorsitzende ist jährlich zu wählen.
  15. Alle Rechte sind dem Vorstand der OFH vorbehalten.


Der Vorstand der Osborne-Friends-Hannover


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