Der Brandy

Hier erfahrt Ihr alles über den Brandy


Brandy (Mz.: Brandys) ist eine international gebräuchliche Bezeichnung für Weinbrandgetränke. Je nach Herstellungsverfahren und Herkunft besitzen diese Spirituosen daneben auch eigene Bezeichnungen. Man kann den Ausdruck "Brandy" wohl am ehesten mit "Branntwein aus Wein", also Weinbrand, übersetzen. Frucht-Brandys (nicht identisch mit Obstbränden) müssen die Bezeichnung der verwendeten Frucht tragen und zählen zu den Likören, z. B. Cherry-Brandy.


Definition der Europäischen Union EU

 



Die Europäische Union hat zum Thema Brandy folgende Richtlinien erlassen:


Nach den Begriffsbestimmungen für Spirituosen ist Brandy eine Spirituose, deren Alkohol zu mindestens 50 % aus Branntwein stammt und zum anderen aus einem Weindestillat, das zu weniger als 94,8 % vol. destilliert wurde, einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl A und einen Methanol Gehalt von höchstens 200 g/hl A aufweist. Das Erzeugnis muss in Eichenholzfässern gereift sein, und zwar mindestens sechs Monate, wenn das Fassungsvermögen der Fässer unter 1000 Litern liegt, mindestens zwölf Monate bei Verwendung größerer Fässer. Der Mindestalkoholgehalt beträgt im Allgemeinen 36 % vol, für deutschen Weinbrand 38 % vol. Brandy darf in der Aufmachung nach den Europäischen Begriffsbestimmungen in keinerlei Form den der genannten Spirituose vorbehaltenen Gattungsbegriff führen, wenn ihm Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs zugesetzt wurde.

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Osborne Keller

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